Sprachalarmierung

Elektroakustische Anlagen – ELA / ENS / SAA (DIN VDE 0828 / 0833 Teil4 – DIN 14675)

Elektroakustischen Anlagen (ELA) dienen hauptsächlich der Versorgung größerer Bereiche mit Informationen mittels Sprache oder Hintergrundmusik. Sind jedoch nicht sicherheitsrelevant.

Verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln. Für uns die Voraussetzung zu einer erfolgreichen und fairen Zusammenarbeit mit Kunden, Mitarbeitern und Lieferanten.

Über SAA oder ENS Systeme können nach Gefahrenerkennung gegebenenfalls zielgerichtet Informationen durch automatische oder direkte Durchsagen an die von der Gefahr betroffenen Personen gegeben und auch die Einsatzkräfte informiert/gesteuert werden, die mit der Gefahrenbekämpfung betraut sind.

Ziel der SAA/ENS ist es, in Notfallsituationen Personen mit Sprachdurchsagen zu informieren und sie zu veranlassen, einen Gefahrenbereich schnell und geordnet
zu verlassen und damit durch verständliche Anweisungen die Selbstrettung zu veranlassen.

Das deutsche Bauordnungsrecht fordert u. a. Alarmierungseinrichtungen für:

  • Verkaufsstätten über 2000 m²
  • Versammlungsstätten für mehr als 200 Personen
  • Sportstätten für mehr als 1000 Personen

sowie für alle:

  • Krankenhäuser
  • Beherbergungsstätten
  • Schulen (allgemeine und berufsbildende).

Maßgebend sind hier die entsprechenden Sonderbauverordnungen der einzelnen Bundesländer.

Für Sprachalarmanlagen gilt, wie auch bei Brandmeldeanlagen, die Verpflichtung zur Instandhaltung welcher am einfachsten mit dem Abschluss eines Wartungsvertrages entsprochen werden kann.